Bei der LAURENT-Reihenentwicklung wird davon ausgegangen, daß sich die komplexwertige Funktion 𝑓(𝑧) um einen Punkt 𝑧0 ∈ C in eine unendliche Reihe der Form
entwickeln läßt [16, § 5·6,6·1], [3, S. 55]. Integriert man 𝑓(𝑧) auf der Kurve 𝐶 um 𝑧0, wobei
dann ergibt sich mit der Darstellung
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für das Integral:17
![∮ [∮ ] ∮ ∮
∑︁−2 𝑛 −1
𝐶 𝑓(𝑧)d𝑧 = 𝐶 𝑎𝑛(𝑧 − 𝑧0) d𝑧 + 𝐶 𝑎 −1(𝑧 − 𝑧0) d 𝑧+ 𝐶 Φ(𝑧)d 𝑧 .
𝑛=− ∞](analysis48x.png)
Die Funktion Φ(𝑧) = ∑ 𝑛≥0𝑎𝑛(𝑧 −𝑧0)𝑛, der sogenannte Regulärteil, ist analytisch, weshalb dieses Integral verschwindet. Gleiches gilt für das Integral über den Hauptteil (ohne 𝑎−1) der LAURENT-Reihe

was sich ausgehend von Substitutionsformel 11 nachweisen läßt.

Es bleibt also nur das Integral über 𝑎−1(𝑧−𝑧0)−1 übrig, dessen Wert nach CAUCHY’s Integralformel 13 genau 2𝜋j 𝑎−1 ist.18 Den Koeffizienten 𝑎−1 nennt man das Residuum von 𝑓(𝑧) an der Stelle 𝑧0 und kürzt ihn (meist) mit res𝑧0 𝑓(𝑧) ab.
Wie bestimmen sich nun aber die anderen Koeffizienten 𝑎𝑛? Zur Beantwortung dividieren wir einfach Gleichung 20 durch (𝑧−𝑧0)𝑛+1.

Integration über die neu gebildete Funktion (𝑧−𝑧0)−(𝑛−1)𝑓(𝑧) hat dieselbe Konsequenz wie vordem – es bleibt nur der Term mit dem Exponenten −1 übrig, d. h. sowohl Haupt- als auch Regulärteil verschwinden wieder.

Durch Kombination der Beziehungen kann man für die Koeffizienten 𝑎𝑛 (𝑛 ∈ Z) jetzt eine gemeinsame Berechnungsvorschrift angeben.
Aus vorangegangener Formel ist der Zusammenhang zwischen Holomorphie und Analytizität einer komplexen Funktion 𝑓(𝑧) erklärbar. Nehmen wir dazu an, daß 𝑓(𝑧) in 𝑧0 holomorph ist – dann
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Die LAURENT-Reihe entartet in diesem Sinne zu einer Potenzreihe, woraus folgt, daß die Funktion 𝑓(𝑧) analytisch ist. Sollte 𝑓(𝑧) im Punkt 𝑧0 dagegen nicht holomorph sein, dann haben wir es mit einer Singularität zu tun, d. h. ihre LAURENT-Reihe ist von der TAYLOR-Reihe verschieden. Welche Fälle dabei zu unterscheiden sind, stellt der folgende Abschnitt dar.